TRANSPARENZ

Warum Transparenz?

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten (Selbstverpflichtung).

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Friends of Angels Germany e.V.

c/ o Sarah Grünewald

Bugenhagenstraße 11

10551 Berlin

Gründungsjahr: 2020

Ansprechpartnerin: Sarah Grünewald

Kontakt: 

E-Mail: s.gruenewald@friendsofangels.de

Mobil: +49 173/5454806

 
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Hier geht es zu unserer Satzung.

Hier findest du allgemeine Angaben über unsere Ziele.

 
3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit gemäß §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheids des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin (Steuernummer 27/653/59662) vom 23.06.2022 (Veranlagungszeitraum bis 2025) nach dem §§51, 59, 60 und 61 AO von der Körperschaftssteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

 
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Sarah Grünewald (1. Vorsitzende)

Alina Buscher (2. Vorsitzende)

Milène Bruns Morin (Schatzmeisterin)

 
5. Tätigkeitsbericht

Hier findet ihr unseren Jahresbericht von 2022 mit der Beschreibung unserer Tätigkeiten ab Seite 4.

 
6. Personalstruktur

Sarah Grünewald, 1. Vorsitzende, s.gruenewald@friendsofangels.de

Alina Buscher, 2. Vorsitzende, a.buscher@friendsofangels.de

Milène Bruns Morin, Schatzmeisterin, m.bruns@friendsofangels.de

Laura Sedlbauer, Kassenprüferin (Kalenderjahre 2020, 2021, 2022, 2023), l.sedlbauer@friendsofangels.de

Kommunikation

Luisa Moser

Kontakt: kommunikation@friendsofangels.de

Erklärung:

Der gesamte Vorstand und das Team sind ehrenamtlich tätig und erhalten demnach keinerlei Vergütungen. Wir beschäftigen keine hauptberuflichen Mitarbeiter*innen. Gemäß §3 Abs. 3 der Satzung erhalten Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Vorstand erhält ebenfalls keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins in seiner Eigenschaft als Mitglied. Die Mitglieder des Vereins haben jedoch einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden (§3 Abs. 5 der Satzung). 

 
7. Angaben zur Mittelherkunft

Informationen zur Mittelherkunft findest du in unseren Jahresberichten von 2022 (ab Seite 4), 2021 (ab Seite 4) und 2020 (ab Seite 15). 

 
8. Angaben zur Mittelverwendung

Informationen zur Mittelverwendung findest du bezogen auf das Jahr 2022 hier. Weitere Informationen findest du  in unseren Jahresberichten von 2022 (ab Seite 19), 2021 (ab Seite 15) und 2020 (ab Seite 13). 

 
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Wir arbeiten mit Kooperationspartnern zusammen um unsere Ziele umzusetzen. Hier findest du Informationen zu unseren Partnern.

 
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Im Jahresbericht 2022 auf der Seite 19 sind Angaben zu allen Zuwendungen über 1.000 € namentlich vermerkt. Weitere Zuwendungen, wie Leistungsentgelte, Projektförderung, Mieten/Pachten, Gewinnabführung oder Erlöse, die über 10% der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.